Wie Sie ihre neue beA Mitarbeiter Karte aktivieren - alles zum beA Kartentausch

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Sie haben kein Zugriff mehr auf ihr beA, da ihre beA Karte / Sicherheitstoken abgelaufen ist.

Was sie jetzt tun können und müssen:

Schnellste Lösung: Auch wenn ihre beA-Karte abgelaufen ist haben Ihre Mitarbeiter und Vertreter noch Zugriff auf Ihr beA.

Um die neue Karte anmelden zu können, müssen Sie ihre alte beA Karte entkoppeln lassen. Dies erfolgt durch den beA-Support der Bundesrechtsanwaltskammer. Folgende Schritte sind notwendig:

Schreiben Sie eine E-Mail an dem Support der Bundesrechtsanwaltskammer. Die E-Mail Adresse lautet: servicedesk@beasupport.de

Die E-Mail muss folgendes beinhalten:

  • Den vollen Namen des Postfachbesitzers
  • Eine Rufnummer unter der der Postfachbesitzer gut erreichbar ist
  • Ein oder besser mehrere Zeitfenster zu denen der Postfachbesitzer persönlich gut telefonisch erreichbar ist
  • Die SAFE-ID des betroffenen Postfaches. Diese Finden Sie im BRAV (Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis). Wenn die Visitenkarte mit Ihrer Adresse dort angezeigt wird, klicken Sie bitte auf [Info] in der oberen rechte Ecke um alle Daten incl. der SAFE-ID anzuzueigen.

E-Mail Vorlage:
An: servicedesk@beasupport.de
Bitte um Entkopplung der Sicherheitstoken aus meinem beA Postfach

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Entkopplung der Sicherheitstoken aus meinem beA Postfach um meine neue beA Karte anmelden zu können.

Sie erreichen mich persönlich unter der Telefonnummer: 015678 12 34 56
Zu folgenden Zeiten bin ich erreichbar: Mo-Do 9-13 Uhr
Meine SAFE-ID: 

Meine Vollständige Anschrift:
Max Mustermann
Musterstraße 11
12345 Musterstadt
Telefon 0123 123 456

Der Support der Bundesrechtsanwaltskammer wird Sie kontaktieren.

Bitte halten Sie die Antwort auf Ihre Sicherheitsfrage bereit. Diese wird im Telefongespräch abgefragt. Die Sicherheitsfrage haben Sie bei der Ersteinrichtung Ihres beA ausgewählt. Schicken Sie die Antwort auf Ihre Sicherheitsfrage bitte keinsfalls per E-Mail!

Nach der Entkopplung kann die neue beA Karte wie bei der Ersteinrichtung eingerichtet werden.

Infoseite der Bundesrechtsanwaltskammer: Erste Hilfe bei abgelaufenem Sicherheits-Token

Wie Sie die neue beA Karte aktivieren

  1. Melden Sie sich bei ihrem beA an
  2. Wählen Sie den Reiter Einstellungen
  3. Wählen Sie dort Profilverwaltung und dann Sicherheits-Token
  4. Wählen Sie Neuen Sicherheitstoken anlegen
  5. Vergeben Sie nun einen Namen der eindeutig beschreibt wessen Karte das ist
  6. Jetzt müssen Sie die neue beA Karte in den Kartenleser einschieben und in ihrem beA registrieren
  7. Als nächster Schritt muss der neue Sicherheitstoken freigeschaltet werden
  8. Gehen Sie dazu in das Menue Postfachverwaltung und wählen Sie dort Sicherheits-Token freischalten.
  9. Jetzt stecken Sie ihre alte beA Karte in den Leser und werden zur PIN Eingabe aufgefordert um zu bestätigen dass die neue beA Karte die Berechtigung für Ihr beA hat
  10. Damit ist die Freischaltung erledigt. Melden Sie sich von ihrem beA ab und mit der neuen beA Karte an um zu sehen ob alles funktioniert. Testen Sie auch den Nachrichtenversand

Die PIN der neuen beA Karte ändern

  1. Laden Sie sich die SAK Lite Software der Bundesnotarkammer herunter. Link zum Download der SAK Lite Software
  2. Installieren Sie die Software.
  3. Stecken Sie die neue beA Karte in den Leser
  4. Klicken Sie oben Rechts auf den Knopf 'Karten und Lesegerät neu einlesen'
  5. Jetzt sollten die Daten ihrer Karte angezeigt werden
  6. Klicken Sie rechts unterhalb der Kartendaten auf Optionen. 
  7. Dort gibt es einen Muenüpunt zum ändern der PIN
  8. Sie müssen einmal die bestehende PIN eingeben, danach zweimal die PIN die sie zukünftig verwenden wollen. Jede Eingabe muss mit OK bestätigt werden.

Was Sie tun können wenn Ihre neue beA Karte nicht erkannt / angezeigt wird.

  1. Schließen Sie den Kartenleser an ihren PC an
  2. Entnehmen Sie die Karte
  3. Starten Sie ihren PC einmal neu
  4. Prüfen Sie ob die beA Client Security gestartet ist. Wir haben eine Seite wo alles zur beA Client Security genau erklärt ist.
  5. Öffen Sie das beA und klicken Sie auf den gelben Knopf 'Anmelden'
  6. Jetzt öffnet sich die beA Client Security
  7. Stecken Sie nun eine beliebige beA Karte in den Leser, diese sollte nun in der beA Client Security angezeigt werden.
  8. Wenn nur die Alte, aber nicht die neue Karte angezeigt wird, dann könnte es sich um ein Kontaktproblem handeln. Versuchen Sie die goldenen Kontakte auf der Karte vorsichtig etwas zu reinigen.
  9. Wenn keine der Karten angezeigt wird stimmt wahrscheinlich mit der beA Client Security etwas nicht. Bitte Schauen Sie auf unserer Seite zur beA Client Security nach.

Antworten zum beA Kartentausch

Muss meine beA Karte getauscht werden?

Ja ALLE beA Karten und Mitarbeiterkarten werden getauscht!

Wieso müssen alle beA Karten getauscht werden?

Dies liegt an der in der beA Karte verbauten Software und Hardware Komponenten. In der beA Karte befindet sich ein kleiner Computer der die nötigen Verschlüsselungsoperationen direkt in der Karte druchführt. Dieser Computer hat eine spezielle Sicherheitszulassung. Diese Zulassung läuft Ende des Jahres 2022 ab.

Des Weiteren laufen einige auf der auf der Karte enthaltenen Zertifikate in 2022 ab.

Was muss ich jetzt tun?

Nichts weiter, am besten nochmals ihre Kontaktdaten auf Richtigkeit überprüfen! Sie werden von der Bundesnotarkammer angeschrieben und die neue beA Karte wird ihnen, an die für Sie im BRAV (Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis) hinterlegte Adresse, zugesendet. Bitte prüfen Sie ihre dort hinterlegten Daten.

Nach der Zusendung der Karte erhalten Sie von der Bundesnotarkammer eine E-Mail welche einen Link enthält mit dem sie den Erhalt der Karte quittieren. Daraufhin wird ihnen der PIN-Brief mit der neuen PIN zugesendet. 

Die E-Mail Adresse an welche diese E-Mail gesendet wird, wird ihnen beim Erhalt der neuen beA Karte im beiliegenden Brief mittgeteilt. Bitte prüfen sie diese auf Korrektheit und setzen sich gegebenenfalls mit der Bundesnotarkammer unter der E-Mail: bea@bnotk.de in Verbindung.

Wie geht das mit der Aktivierung / Freischaltung der neuen beA Karte?

Die neue beA Karte muss im beA freigeschaltet / aktiviert werden. Dies können wir mit Ihnen zusammen erledigen gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Ansonsten ist die Prozedur identisch mit der Einrichtung eines Vertreters im beA und der Freischaltung dessen Karte. Hier finden Sie eine Anleitung zur Aktivierung / Freischaltung einer weitern beA Karte. Die Bundesrechtsanwlatskammer hat dazu ein Video veröffentlicht https://vimeo.com/702801326

Wie übertrage ich meine elektronische Signatur auf die neue Karte?

Ihre Signatur kann nicht auf die neue Karte Übertragen werden. Stattdessen wird ein neues Verfahren namens Fernsignatur genutzt. Wenn Sie bereits ein Signaturzertifikat auf ihrer alten beA Karte haben, können sie dies bis zum Ablauf weiter nutzen. Mit ihrer neuen beA Karte erhalten Sie die Möglichkeit zur Nutzung der Fernsignatur. Es ist notwendig die Fernsignatur separat zu beantragen bevor Sie diese nutzen können. Der Signaturvorgang im beA bleibt im wesentlichen so wie er ist, nur die im Hintergrund ablaufenden Schritte werden komplett ausgetauscht. Zu allen Fragen zur Signatur im beA haben wir eine separate Seite erstellt. Hier klären wir auch was eine Fernsignatur ist. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstüztzung bei der Einrichtiung der Fernsignatur benötigen. Weitere Informationen zur Signatur im beA und wie diese Eingerichtet wird.

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