Wir bestellen mit Ihnen zusammen die beA Mitarbeiterkarte
Wenn die Karte geliefert ist und sie den PIN-Brief erhalten haben melden Sie sich bei uns
Wir schalten mit Ihnen zusammen die Mitarbeiterkarte frei
Dann vergeben wir die gewünschten Zugriffsrechte
Optional geben wir eine Einführung in die Bedienung
Fragen zur beA Mitarbeiterkarte
Was brauche ich für die Einrichtung?
Die beA Karte des Anwalts wird benötigt. Das beA des Anwalts dem die Mitarbeiterkarte zugeordnet werden soll muss eingerichtet sein.
Wie lange dauert die Einrichtung in etwa?
Für die Einrichtung rechnen wir ca 30 Minuten
Wo kann ich eine beA Mitarbeiterkarte bestellen?
Die Bestellung erfolgt auf der Webseite der Bundesnotarkammer. Zur Abwicklung der Bestellung benötigen sie ihre beA SAFE-ID die sie in ihrem beA Postfach finden. Nach der Bestellung wird die Karte produziert und an sie versendet, gleichzeitig erhalten sie eine E-Mail der Bundesnotarkammer mit der sie den Erhalt quittieren müssen. Nachdem sie die Karte erhalten haben und den Erhalt quittiert haben, erhalten sie den PIN Brief zur Karte. Nach Erhalt des PIN-Briefs kann die Karte eingerichtet werden.
Wie wird die beA Mitarbeiterkarte eingerichtet?
Zum Einrichten der Karte sind folgende Schritte notwendig:
Anlegen eines neuen Benutzers, im beA
Registrieren des Benutzers im beA, wenn dieser noch nicht registriert ist
Verbinden der beA Mitarbeiterkarte mit dem Benutzerkonto des Mitarbeiters
Vergeben von Zugriffsrechen auf das Postfach des Anwalts
Bei der Einrichtung erledigen wir das alles mit ihnen zusammen.
Kann ich eine bea Mitarbeiterkarte für mehrere Anwälte Nutzen?
JA! Sie können einem Mitarbeiter Zugriff auf meherer beA Postfächer geben. Dazu müssen dem Mitarbeiter, vom Anwalt (Inhaber) des jeweiligen Postfachs, die gewünschten Zugriffsrechte eingräumt werden. Die Postfächer für die Zugriffsrechte vergeben wurden sind nach dem Login am linken Rand sichtbar. Beim Versenden von Nachrichten können die verscheidenen Absender ausgewählt werden. Die Freischaltung einer bestehenden beA Mitarbeiterkarte für verschiedene Postfächer können wir ebenfalls für sie übernehmen.
NEIN! Wieso? Eine Elektronische Signatur ist das elektronische Pendant zu einer händischen Unterschrift, diese können Sie auch nicht von einem Mitarbeiter durchführen lassen, unterschreiben müssen Sie schon selbst! Eine elektronische Signatur hat gegenüber einer händischen Unterschrift den Vorteil, dass die Nachricht sozusagen in die Sigantur mit einbezogen wird. Wird eine elektronisch signierte Nachricht verändert, wird die Signatur ungültig. Weitere Details zu elektronischen Signaturen.
Kann eine Mitarbeiterin mich im Urlaub vertreten?
Ja, die Mitarbeiterkarte kann so eingerichtet werden, dass, bis auf die Signatur, alle Tätigkeiten des Anwalts ausgeführt werden können.