Wie Sie eine neue beA Mitarbeiterkarte bestellen und einrichten
Gerne helfen wir Ihnen: Bestellung, Freischaltung und Einrichtung der Zugriffsrechte. Unser Stundensatz beträgt 90 Euro zzgl. Mwst. und wird in 15 Minuten Inkrementen abgerechnet. Zum Tausch der bestehenden Mitarbeiterkarten haben wir eine eigene Seite
Die Bestellung erfolgt auf der Webseite der Bundesnotarkammer. Zur Abwicklung der Bestellung benötigen sie die beA SAFE-ID des Anwalts. Diese finden Sie im beA Postfach des Anwalts unter Einstellungen. Nach der Bestellung wird die Karte produziert und an sie versendet, gleichzeitig erhalten Sie eine E-Mail der Bundesnotarkammer mit der Sie den Erhalt quittieren müssen. Nachdem sie die Karte erhalten haben und den Erhalt quittiert haben, erhalten sie den PIN Brief zur Karte. Nach Erhalt des PIN-Briefs kann die Karte eingerichtet werden.
Wie wird die beA Mitarbeiterkarte eingerichtet?
Zum Einrichten der Karte sind folgende Schritte notwendig:
Anlegen eines neuen Benutzers für den Mitarbeiter, im beA. Es muss ein Benutzer ohne Postfach angelegt werden.
Der neu angelegte Benutzer für den Mitarbeiter muss mittels Login und Passwort erstmals angemeldet werden.
Jetzt wird die Mitarbeiterkarte dem neu angelegten Benutzer zugeordnet.
Jetzt wechslen Sie in das Postfach des Anwalts dem der Benutzer / Mitarbeiter zugeordnet werden soll.
Dort suchen Sie den Mitarbeiter anhand der SAFE-ID die dieser bei der Einrichtung erhalten hat.
Jetzt legen Sie eine Rolle fest (z.B. Mitarbeiter) die dem Mitarbeiter zugeordnet werden soll.
Jetzt Vergeben Sie die Zugriffsreche auf das Postfach des Anwalts. Dies kann nur vom Postfach des Anwalts aus erfolgen, da nur er festlegen darf wer auf sein Postfach Zugriff erhält.
Bei der Einrichtung erledigen wir das alles mit ihnen zusammen.
Kann ich eine bea Mitarbeiterkarte für mehrere Anwälte Nutzen?
JA! Sie können einem Mitarbeiter Zugriff auf meherer beA Postfächer geben. Dazu müssen dem Mitarbeiter, vom Anwalt (Inhaber) des jeweiligen Postfachs, die gewünschten Zugriffsrechte eingräumt werden. Die Postfächer für die Zugriffsrechte vergeben wurden sind nach dem Login am linken Rand sichtbar. Beim Versenden von Nachrichten können die verscheidenen Absender ausgewählt werden. Die Freischaltung einer bestehenden beA Mitarbeiterkarte für verschiedene Postfächer können wir ebenfalls für sie übernehmen.
Kann auch ein Softwarezertifikat anstelle der Karte benutzt werden?
Ja das geht, Mitarbeiter, wie auch Anwälte, können anstatt der Karte ein Softwarezertifikat benutzen. Damit vereinfacht sich das Login in das beA ganz erheblich! Und es ist unsere dringende Empfehlung ein Softwarezertifikat anstelle der Karte zu verwenden, da diese im Täglichen Gebrauch sehr viele Probleme verursacht! Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Das beA ohne Karte nutzen und Lernen Sie ihr beA lieben!
Kann ich mit der beA Mitarbeiterkarte signieren?
NEIN! Wieso? Eine Elektronische Signatur ist das elektronische Pendant zu einer händischen Unterschrift, diese können Sie auch nicht von einem Mitarbeiter durchführen lassen, unterschreiben müssen Sie schon selbst! Eine elektronische Signatur hat gegenüber einer händischen Unterschrift den Vorteil, dass die Nachricht sozusagen in die Sigantur mit einbezogen wird. Wird eine elektronisch signierte Nachricht verändert, wird die Signatur ungültig. Weitere Details zu elektronischen Signaturen.
Kann eine Mitarbeiterin mich im Urlaub vertreten?
Ja, die Mitarbeiterkarte kann so eingerichtet werden, dass, bis auf die Signatur, alle Tätigkeiten des Anwalts ausgeführt werden können.
Wie kann ich eine Mitarbeiterkarte kündigen?
Um die beA Mitarbeiterkarte zu kündigen wenden Sie sich per E-Mail oder per Post an die Bundesnotarkammer. Die E-Mail Adresse lautet: bea(at)bnotk.de Die Postadresse ist: Bundesnotarkammer, Burgmauer 53, 50667 Köln. Bitte nutzen Sie unbedingt das Kündigungsformular [PDF] für beA Karten der Bundesnotarkammer.