Es ist generell ratsam nicht nur einen einzigen Zugang zu Ihrem beA zu haben. Es kann immer einmal passieren dass Ihnen aus technischen Gründen der Zugang verwehrt bleibt. Dann ist es günstig einen Plan B für den beA Zugriff zu haben, grade wenn man eine Fristsache bearbeitet.
Nein Signieren können nur sie selbst. Die Signatur ist das elektronische Pendant zu ihrer händischen Unterschrift. Ihre händische Unterschrift kann auch niemand für Sie übernehmen, unterschreiben müssen sie schon selbst. In dem Artikel: So vermeiden Sie im Urlaub die Haftungsgefahr beim beA der RAK-Berlin wird die Frage der Signatur genauer erörtert.
Hier ein paar Vorschläge.